Entscheidungen zu § 42 VAG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/12/15 87/17/0330

Index: 57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §104;VAG 1978 §42;
Rechtssatz: Nicht jede Disposition eines Versicherungsunternehmens zu Lasten der laufenden Gebarung ist bloß deswegen, weil sie sich letztlich auch auf das Jahresergebnis auswirkt, eine durch den Tatbestand des § 42 VAG erfaßte Maßnahme und rechtfertigt iVm § 104 Abs 1 VAG eine Aufsichtsmaßnahme der Versicherungsaufsichtsbehörde (hier: Prämienrab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1989

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