Norm: VAG §10 Abs3VersVG §5
Rechtssatz: § 10 Abs 3 VAG enthält bloß eine aufsichtsbehördliche Bestimmung, die die Aufsichtsbehörde gegenüber den Versicherungsgesellschaften zu handhaben hat, ohne daß ein Verstoß im einzelnen Fall den von den Allgemeine Versicherungsbedingungen abweichenden Versicherungsvertrag zivilrechtlich unwirksam machen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 641/56 Entsc... mehr lesen...