Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 13. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Personen der N-Bau-Gesellschaft m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß bei Grabungsarbeiten ca. eine Woche vor dem 13. September 1989 durch Beschäftigte der Gesellschaft ein näher bestimmtes Vermessungszeichen unbefugt zerstört worden sei. Gemäß § 51 Abs. 1 des V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §1;B-VG Art10 Abs1 Z10;VermG 1968 §51;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Zurechnung von Organhandlungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991060188.X01 Im RIS seit 29.01.2002 mehr lesen...