Begründung: Mit der am 11. 5. 2006 eingebrachten Klage stellte der Kläger gegenüber der beklagten Gemeinde das Begehren, festzustellen, „dass die beim Vermessungsamt Innsbruck durchgeführte Mappenberichtigung ... hinsichtlich des gemeinsamen Grenzverlaufes zwischen GSt-Nr. 694 und 695, Grundbuch *****, der klagenden Partei einerseits und GSt-Nr. 705, Grundbuch *****, der beklagten Partei andererseits, wobei der gemeinsame Grenzverlauf mit den Punkten 12695-20184-20185 bezeichnet wir... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 338 II, bestehend aus der Bp 644/1 (früher Bp 280) KG Ischgl mit dem Wohnhaus Mathon 22. Die im Nordosten angrenzende Liegenschaft EZ 517 II, bestehend aus der Bp 645 (früher Bp 279) KG Ischgl mit dem Haus Mathon 21 steht im Eigentum des Beklagten. Das Grundbuch enthält unter COZ 1 der Liegenschaft des Klägers folgende Eintragung: "Rang vom Tage der Eröffnung des Grundbuches: Die Dienstbarkeit des Platzes für einen 3,5 m la... mehr lesen...
Nachdem im Jahre 1953 ein Grenzstreit zwischen den Rechtsvorgängern der Parteien durch Beschluß des Außerstreitrichters rechtskräftig durch die Festlegung der Grenze entsprechend einer beim Ortsaugenschein mit Farbflecken vorgenommenen Vermarkung bereinigt und diese Grenze anschließend durch gerichtlichen Vergleich ausdrücklich anerkannt worden war, begehrt der Kläger nun die Feststellung des (wörtlich) selben Grenzverlaufes wie in der Vorentscheidung sowie die Unterlassung weiterer H... mehr lesen...
Norm: ABGB §§850 ffABGB §853aVermG §8 Z1VermG §13VermG §40
Rechtssatz: Sind die Grundstücksgrenzen bereits in dem auf Grund des VermG 1968 anzulegenden Grenzkataster enthalten, so sind die Bestimmungen der §§ 850 bis 863 ABGB nicht mehr anwendbar und ist die Zuständigkeit der Vermessungsbehörden gegeben. Entscheidungstexte 2 Ob 547/77 Entscheidungstext OGH 17.06.1977 2 Ob 547/77 ... mehr lesen...