Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit der vorgelegten Ablichtung der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender und insoweit unbestrittener Sachverhalt: Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 778 wurde im Grenzkataster ursprünglich mit der Benützungsart "Wald" geführt. Aufgrund des Plans Anmeldebogen 2/1975 (Planverfasser Amt der Steiermärkischen Landesregierung, GZ LBD 450 VW 3 S 4/1-76) wurde für das Grundstück die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §56;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §13 Abs1;VermG 1968 §3 Abs2;VermG 1968 §8 Z2;
Rechtssatz: Aus § 3 Abs 2 VermG kann keinesfalls abgeleitet werden, daß bei jeglicher anderer Tätigkeit des Vermessungsamtes, die in anderen Bestimmungen des Vermessungsgesetzes geregelt ist (hier amtswegige ÄNDERUNG der Benutzungsart), jedenfalls auf Antrag eines Gr... mehr lesen...