Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Gemeinde XXXX (= Mitbeteiligte oder MB) beantragte, vertreten durch eine Ziviltechnikergesellschaft, die Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung gemäß § 34 VermG betreffend das ihr eigentümliche Grundstück XXXX der KG XXXX . 2. Mangels Einigung über den Grenzverlauf erließ die Behörde nach der Grenzverhandlung den von Bf 1 und Bf 2 jeweils angefochtenen Bescheid, mit dem der Bf 1 und die Bf 2 jeder für sich iSd § 25 Abs 2 VermG maW a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Gemeinde XXXX (= Mitbeteiligte oder MB) beantragte, vertreten durch eine Ziviltechnikergesellschaft, die Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung gemäß § 34 VermG betreffend das ihr eigentümliche Grundstück XXXX der KG XXXX . 2. Mangels Einigung über den Grenzverlauf erließ die Behörde nach der Grenzverhandlung den von Bf 1 und Bf 2 jeweils angefochtenen Bescheid, mit dem der Bf 1 und die Bf 2 jeder für sich iSd § 25 Abs 2 VermG maW a... mehr lesen...