Die Beschwerdeführer sind Eigentümer zweier zusammengehörender Grundstücke, die beide an ein Grundstück der mitbeteiligten Partei grenzen (eingangs des angefochtenen Bescheides heißt es allerdings, dass die beiden Grundstücke der Beschwerdeführer (zwischenzeitig) zu einem Grundstück vereinigt worden wären, was ansonsten nicht aktenkundig ist; für das verwaltungsgerichtliche Verfahren kommt diesem Umstand keine relevante Bedeutung zu). Strittig ist der genaue Grenzverlauf. Mit einer im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §62 Abs2;VermG 1968 §25 Abs2;VermG 1968 §25 Abs5;
Rechtssatz: Die Auffassung, dass die Aufforderung gemäß § 25 Abs. 2 VermG in Bescheidform zu ergehen habe, trifft zu. Dies ist nämlich wegen der damit verbundenen Rechtswirkungen gemäß Abs. 5 dieses Paragraphen (Rechtsverlust, "Zustimmungsfiktion") geboten. Dieser Bescheid kann auch mündlich erlassen... mehr lesen...
Durch Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 2. Juli 1975, AVerm 5, wurde aufgrund des § 22 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bungesgesetzes BGBl. Nr. 238/1975, der Beginn des Verfahrens zur allgemeinen Neuanlegung des Grenzkatasters in der Katastralgemeinde S angeordnet. Im Zuge dieses Neuanlegungsverfahrens fand am 12. August 1976 an Ort und Stelle eine Grenzverhandlung statt, in der unter anderem auch die Grenze zwisch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein95/03 Vermessungsrecht
Norm: VermG 1968 §13;VermG 1968 §25 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Für das Berichtigungsverfahren gem § 13 VermG kommt eine Anwendung des § 25 VermG und damit eine Verweisung auf den Rechtsweg nicht in Betracht. Erfolgt dennoch durch die Behörde eine solche Verweisung, löst sie nicht die Folgen des § 25 Abs 5 VermG aus. European Case L... mehr lesen...