Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, bei dem es sich um öffentliches Wassergut (Wörthersee) handelt. Die Beklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der daran angrenzenden Grundstücke 1056/3 und 1056/4 der EZ ***** GB ***** sowie des Grundstücks 1056/6 der EZ *****, GB *****. Am 13. 12. 2006 fand vor dem Vermessungsamt eine Grenzverhandlung im Zusammenhang mit der Aufnahme der Grundstücke in den Grenzkataster statt. Die Klägerin behauptete dort eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, bei dem es sich um öffentliches Wassergut (Wörthersee) handelt. Die Beklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der daran angrenzenden Grundstücke 1056/3 und 1056/4 der EZ ***** GB ***** sowie des Grundstücks 1056/6 der EZ *****, GB *****. Am 13. 12. 2006 fand vor dem Vermessungsamt eine Grenzverhandlung im Zusammenhang mit der Aufnahme der Grundstücke in den Grenzkataster statt. Die Klägerin behauptete dort eine... mehr lesen...