Das Grundstück des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin bzw. das Grundstück der übrigen Beschwerdeführer grenzen unmittelbar westlich an das verfahrensgegenständliche Baugrundstück Nr. 2951/6, KG H (siehe dazu auch das im Folgenden noch angeführte hg. Erkenntnis vom 29. Juni 2000, Zl. 99/06/0018). Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 1. April 1996 wurde der Mitbeteiligten die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage (terrassenförmig in d... mehr lesen...
Index: 95/03 Vermessungsrecht
Norm: VermG 1968 §13 Abs1;VermG 1968 §13 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs. 3 VermessungsG ist nach Eintritt der Rechtskraft des Berichtigungsbescheides nach Abs. 1 die Berichtigung vorzunehmen und die Anmerkung zu löschen. Ein neues Beweismittel über den Grenzverlauf liegt sohin gemäß VermessungsG immer erst dann vor, wenn eine Berichtigung des Grenzkatasters gemäß § 13 VermessungsG d... mehr lesen...