Rechtssatz: Wenngleich sich der Wortlaut des § 50 Abs 4 lit a NatSchG Vlbg 1997, abgesehen vom Schwellenwert, mit jenem im Anhang 1 Z 14 erster Gedankenstrich des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), BGBl Nr 697/1993, idF BGBl Nr 773/1996, deckt, bedeutet dies noch nicht, dass für die Berechnung des Flächenverbrauches in beiden Fällen völlig gleich vorzugehen ist. Denn das UVP-G 2000 enthält in § 3a Abs 5 eine Bestimmung, die ausdrücklich festlegt, dass unter bestimmten Vorausse... mehr lesen...