IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag. Hillisch über die Beschwerde des Vereins A. gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 28.4.2021, Zl. MA22-…-2020, betreffend die Erteilung von naturschutzbehördlichen Ausnahmebewilligungen gemäß § 11 Abs. 2 Wiener Naturschutzgesetz, zu Recht: I. Die Beschwerde wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die in Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheids erteilte naturschutzbeh... mehr lesen...