Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Zu den dem gegenständlichen verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorangegangenen Entwicklungen: 1.1. Mit Anbringen vom 30.06.2010 beantragte die Energie Steiermark AG bei der Steiermärkischen Landesregierung (auch im gegenständlichen Verfahren handelt es sich dabei um die belangte Behörde) die Erteilung der Genehmigung für ein Vorhaben, das im Wesentlichen in der Errichtung und de... mehr lesen...