Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) betrieb im Wintersemester 2018/19 an der Johannes Kepler Universität Linz (im Folgenden: JKU Linz) das Diplomstudium Rechtswissenschaften. 2. Am 31.10.2019 beantragte die BF die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist auf Stellung eines Antrags auf Beurlaubung für das Wintersemester 2018/19 und begründete diesen damit, dass sie im Zusammenhang mit einem anderen an der JKU Linz... mehr lesen...