Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin studierte an der Paris Lodron Universität Salzburg die Bachelorstudien „Psychologie“ und „Germanistik“. 2. Am 01.10.2020 wurde der Beschwerdeführerin per E-Mail durch den Vizerektor für Lehre und Studium das Erlöschen der Zulassung zu ihrem Bachelorstudium Psychologie mitgeteilt. Begründet wurde dies damit, dass die Beschwerdeführerin die letzte zulässige Wiederholung einer Prüfung im Rahmen ihres Studiums... mehr lesen...