Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 18.10.2017 die Anerkennung von Prüfungen für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 2. Mit Bescheid vom 17.12.2017 wurde der Antrag abgewiesen. Im Einzelnen wurden nicht anerkannt: 1. Fachseminar öffentliches Recht (4 ECTS) und Fachseminar Privatrecht (4 ECTS) als prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zur Judikatur-oder Textanalyse gemäß § 4 Abs. 1 lit. b des Curriculums des... mehr lesen...