Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist als ordentlicher Studierender zum Masterstudium "Translation Deutsch Chinesisch" an der Universität Wien zugelassen. 2. Am 24. April 2018 trat der Beschwerdeführer zur schriftlichen Prüfung "Fachübersetzen Recht und Wirtschaft A- in die B-Sprache" an. Während der Prüfung verwendete er ein auf seinem Mobiltelefon befindliches elektronisches Wörterbuch als Übersetzungshilfe. 3. Nach einer entsprechenden Dokumentat... mehr lesen...