Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) nahm an dem am 04.07.2014 für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien durchgeführten Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2014/15 teil. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zahlte sie fristgerecht einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 110,00 ein. 2. Mit Antrag vom 22.09.2015 begehrte die BF beim Rektorat der Medizinischen Universität Wien (im Folgenden: belang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist seit dem Wintersemester 2015/16 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Zahnmedizin zugelassen und stellte am 09.08.2016 im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Studienabteilung der Medizinischen Universität Wien sowie am 10.08.2016 per Mail den Antrag auf Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin (als sogenannter "Quereinsteiger" ab dem dritten Semester). Beigelegt wurde ein Studienerfolgs... mehr lesen...