Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin registrierte sich für das Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien für das Studienjahr 2021/22 und entrichtete den vorgeschriebenen Kostenbeitrag in der Höhe von 50 Euro. 2. Mit Antrag vom 20.01.2022 begehrte die Beschwerdeführerin beim Rektorat der Universität Wien die Rückerstattung des Kostenbeitrages, in eventu die Feststellung des Nicht... mehr lesen...