Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.04.2022 eine Beurlaubung für das Sommersemester 2022 aus Anlass der Geburt seines Kindes. Dem Antrag beigelegt war eine Geburtsurkunde, aus welcher hervorgeht, dass der Beschwerdeführer Vater eines Kindes sei, welches im April 2022 geboren worden sei. Die genauen Daten von Mutter und Kind waren geschwärzt. 2. Mit E-Mail vom 09.05.2022 forderte die belangte Behörde den Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.04.2022 eine Beurlaubung für das Sommersemester 2022 aus Anlass der Geburt seines Kindes. Dem Antrag beigelegt war eine Geburtsurkunde, aus welcher hervorgeht, dass der Beschwerdeführer Vater eines Kindes sei, welches im April 2022 geboren worden sei. Die genauen Daten von Mutter und Kind waren geschwärzt. 2. Mit E-Mail vom 09.05.2022 forderte die belangte Behörde den Bes... mehr lesen...