Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.11.2017 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung einer Studienbeihilfe vom 03.10.2017 wegen Überschreitung der Altersgrenze gemäß § 6 Abs. 4 StudFG ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 13.11.2017 Vorstellung. 2. Nach dem Erlass einer Vorstellungsvorentscheidung vom 09.01.2018 und einem entsprechenden Vorlageantrag vom 21.01.2018 erließ der Senat der Studienbeihilfenbehörde an d... mehr lesen...