Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer stellte, datiert mit 22.03.2020, einlangend per E-Mail bei der Universität Wien am 22.04.2020, „im Hinblick auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit SARS-Covid-19/SARS-CoV2 sowie die damit erforderlichen Maßnahmen auf Umstellung des Lehrbetriebes auf Fernlehre“ einen „Antrag auf Aussetzung von Studiengebühren für das Sommersemester 2020“ (Punkt 1.), in eventu einen „Antrag auf Aussetzung von Nachfristerhöhungsgebüh... mehr lesen...