Entscheidungsdatum 13.08.2024 Norm: B-GlBG §11 Abs1 B-VG Art133 Abs4 UG §109 UG §143 Abs83 UG §143 Abs84 UG §143 Abs85 UG §20b UG §3 Z9 UG §42 Abs1 UG §42 Abs8 UG §43 Abs1 UG §43 Abs5 UG §43 Abs7 B-GlBG § 11 heute B-GlBG § 11 gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2011 ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer schrieb am 26.07.2017 die Funktion des Rektors nach § 23 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) für die Periode vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2022 aus. 2. Nach einem Kandidatenhearing beschloss die Findungskommission der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz am 14.11.2017 einen Dreiervorschlag, der in alphabetischer Reihenfolge die Namen der amti... mehr lesen...