Entscheidungen zu § 23a UG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/9/16 W128 2211577-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer schrieb am 26.07.2017 die Funktion des Rektors nach § 23 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) für die Periode vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2022 aus. 2. Nach einem Kandidatenhearing beschloss die Findungskommission der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz am 14.11.2017 einen Dreiervorschlag, der in alphabetischer Reihenfolge die Namen der amti... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.09.2019

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