Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Mai 2020 wurde die Beschwerdeführerin als Leiterin des XXXX der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (in Folge: KUG) bestellt. 1. Im Mai 2020 wurde die Beschwerdeführerin als Leiterin des römisch XXXX der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (in Folge: KUG) bestellt. 2. Am 15.03.2021 führte der Rektor der KUG ein Mitarbeiterinnengespräch mit der Beschwerdeführerin, in welchem... mehr lesen...