Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die Pensionsversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin vor gemäß § 311 Absatz 1 ASVG für eine namentlich genannte Person, die aus dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis ausgeschieden war, einen näher bezifferten Überweisungsbetrag zu leisten. Durch die Zahlung des Überweisungsbetrages gelten die näher bezeichneten Zeiten als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung (§ 313 ASVG). Im Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die Pensionsversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin gemäß § 311 Absatz 1 ASVG vor, für Mag. Dr. XXXX , der aus dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis ausgeschieden war, einen näher bezifferten Überweisungsbetrag zu leisten. Durch die Zahlung des Überweisungsbetrages gelten die näher bezeichneten Zeiten als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Ein näher bezifferter Betrag sei be... mehr lesen...