Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin wurde 1990 zum Diplom-Lehramtsstudium Unterrichtsfach Französisch kombiniert mit Unterrichtsfach Englisch an der Universität Wien zugelassen. Im Jahr 2003 wurde sie in den UniStG-Diplomstudienplan unterstellt und war bis zum Auslaufen des Diplomstudienplanes am 30.04.2021 durchgehend zu diesem Studienplan zugelassen. Seit 01.10.2008 fehlten für den Abschluss des Studiums nur noch die Diplo... mehr lesen...