Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Rektorat der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt den Antrag der Beschwerdeführerin vom 17. Juni 2015 auf Erteilung der Lehrbefugnis für das Fach "Betriebswirtschaftslehre" mangels Nachweises der wissenschaftlichen Qualifikationen sowie der didaktischen Fähigkeiten gemäß § 103 Abs. 9 Universitätsgesetz 2002 (UG) ab. Begründend führte das Rektorat zusammengefasst aus: Die senatsseitig bestellten Guta... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: Mit Bescheid des Rektorates der Universität Graz vom 07.08.2017, Zl. 2016/0391, wurde der Antrag des Revisionswerbers auf (neuerliche) Habilitation zurückgewiesen. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.08.2018, W129 2179866-1/2E, abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 18.09.2018 brachte der Revisionswerber im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung eine ordentliche Revision gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.07.2015 (eingelangt beim Rektorat 17.09.2015) suchte der Beschwerdeführer, um die Verleihung der venia docendi für das Fach "Orthopädie und Orthopädische Chirurgie" an der Medizinischen Universität XXXXan. 2. Bereits mit Bescheid vom 12.05.2016 erteilte das Rektorat der Medizinischen Universität XXXX (Anm. für RIS-Anwender: eine andere Med. Universität als die in Punkt 1. genannte) dem Beschwerdeführer gemäß § 103 A... mehr lesen...