Am 19. September 1996 errichteten die vier Beschwerdeführer und die Höller-EisengroßhandelsgmbH & Co KG unter dem Titel "Gemeinsame Urkunde" eine Vereinbarung, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "Abschnitt A: TEILUNGSVERTRAG Einleitung: Die Höller-Eisen Großhandelsgesellschaft m.b.H. & Co KG ist Alleineigentümerin des auf den Grundstücken 10/3, 10/4, vorgetragen bei Einlagezahl 80, Grundbuch 42136 Mossham, errichteten Bauwerks auf fremdem Grund mit der Gru... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z2;UmgrStG 1991 §26 Abs4;UmgrStG 1991 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0305
98/16/0306
98/16/0307
Rechtssatz: Bei der Grunderwerbsteuer als einer Verkehrsteuer ist an die äußere zivilrechtliche (hier gesellschaftsrechtliche), durch ... mehr lesen...