H. B., der Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin schloß mit der Beschwerdeführerin am 2. Juni 1993 einen Sacheinlagevertrag in Entsprechung und unter Anwendung der Begünstigungen des Art. III des Umgründungssteuergesetzes (BGBl. Nr. 699/1991; im folgenden: UmgrStG). Danach brachte H. B. seinen (95 %) Mitunternehmeranteil (Kommanditanteil) an der H. B. Gesellschaft & Co (im folgenden: KG) in die Beschwerdeführerin ein. Infolge seines Ausscheidens fiel das Vermögen der KG ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §5;HGB §142;UmgrStG 1991 §22 Abs4;
Rechtssatz: Erwägungen, ob der Gesetzgeber durch die in § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 erfolgte Festlegung des doppelten Einheitswertes als Bemessungsgrundlage eine Entlastung im Bereich der Grunderwerbsteuer herbeiführen wollte, können nicht dazu führen, daß contra legem doch wieder die Gegenleis... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob auf einen im Zuge eines Erwerbsvorganges nach § 12 UmgrStG erfolgten Grundstückserwerb der einfache oder der zweifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage anzuwenden ist. Während die Beschwerdeführerin ersteres anstrebt, vertritt die belangte Behörde wie schon die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrem im Instanzenzug ergangenen Bescheid die letztere Meinung. Die belangte Behörde stützt sich ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §6 Abs1;UmgrStG 1991 §12;UmgrStG 1991 §19;UmgrStG 1991 §22 Abs4;
Rechtssatz: Da § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 nicht zwischen Einbringungsvorgängen mit und solchen ohne Gegenleistung differenziert und diese
Norm: als lex specialis zu den Bestimmungen des GrEStG 1987 an... mehr lesen...