Begründung: Die Gesellschaft mit Sitz in W***** ist seit 20. 12. 2005 im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt zu FN ***** eingetragen. Die Geschäftsführerin ist auch alleinige Gesellschafterin. Mit Einbringungsvertrag vom 28. 9. 2006 brachte die Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin ihr nicht protokolliertes Einzelunternehmen Ester B***** zur Gänze auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31. 12. 2005 und unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtliche... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft mbH beantragte am 3. April 2004 die Eintragung der Einbringung von Beteiligungen ihrer Alleingesellschafterin (einer Gesellschaft mbH) an drei ausländischen Gesellschaften. Dem Antrag wurden der Einbringungsvertrag (Notariatsakt) und das Protokoll über die außerordentliche Generalversammlung der Gesellschaft, in welcher der Einbringungsvertrag genehmigt wurde, angeschlossen. Die Einbringung erfolgte unter Anwendung der Bestimmungen des Art III UmgrStG... mehr lesen...
Begründung: Am 4. 9. 2001 gründete Mag. Erwin D***** die D***** GmbH mit einem Stammkapital von 35.000 EUR, die am 15. 9. 2001 im Firmenbuch eingetragen wurde. Mag. Erwin D***** ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Er hat die Stammeinlage zur Hälfte bar einbezahlt. Gegenstand des Unternehmens ist nach dem Gesellschaftsvertrag die Ausübung des Gewerbes des Unternehmensberaters, die Erbringung jeglicher Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personalentwicklung und des Co... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §193HGB §202UmgrStG §12 Abs1UmgrStG §16 Abs5UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Einbringung von Vermögen auf der Grundlage eines Einbringungsvertrages (§ 12 Abs 1 UmgrStG) ohne Gegenleistung (§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG) ist wirtschaftlich nichts Anderes als eine unentgeltliche Zuwendung, die als laufendes Geschäft in den Handelsbilanzen der beiden beteiligten Gesellschaften dokumentiert werden muss. Diese Bilanzen müssen bei der... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §193HGB §202UmgrStG §12 Abs2 Z1UmgrStG §12 Abs2 Z2UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Für die gemäß § 3 Z 15 FBG im Firmenbuch einzutragende ausgliedernde Einbringung eines Betriebes in eine schon bestehende Gesellschaft mbH besteht keine handelsrechtliche Vorschrift zur Aufstellung einer Zwischenbilanz, wenn die Einbringung unentgeltlich erfolgt, also keine Sachgründung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ging bei seiner Entscheidung über das Gesuch auf Eintragung einer Betriebseinbringung im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft mbH von folgendem im Revisionsrekursverfahren unstrittigen und durch den Akteninhalt gedeckten Sachverhalt aus: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Leoben ist zu FN 197411k seit 25. 7. 2000 die M***** GmbH (einbringende Gesellschaft) mit Sitz in Leoben eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist Franz M*****. Das Stammka... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ging bei seiner Entscheidung über das Gesuch auf Eintragung einer Betriebseinbringung im Firmenbuch der übertragenden Gesellschaft mbH von folgendem im Revisionsrekursverfahren unstrittigen und durch den Akteninhalt gedeckten Sachverhalt aus: Die einbringende Gesellschaft ist im Firmenbuch seit 25. 7. 2000 eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist Franz M*****. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 35.000,-- Euro; es wurde gemäß der Gesellsc... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6aGmbHG §81GmbHG §82 Abs1UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei der Einbringung eines Betriebes als Sacheinlage in eine neu gegründete Gesellschaft mbH gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen sind die zwingenden Vorschriften über die Sachgründung (§ 6a GmbHG), das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 Abs 1 GmbHG) und das Verbot des Erwerbs eigener Geschäftsanteile (§ 81 GmbHG) zu prüfen. Die Einbringung ohne Gegenleistung nach § 19 A... mehr lesen...