Norm: GmbHG §52GmbHG §82UmgrStG §16 Abs5
Rechtssatz: Unbare Entnahme: Als Gegenleistung für das eingebrachte und veräußerte Unternehmen verpflichtet sich die übernehmende Gesellschaft zu einer Geldleistung an den einbringenden Gesellschafter. Entscheidungstexte 2 Ob 143/07d Entscheidungstext OGH 30.08.2007 2 Ob 143/07d 6 Ob 165/16g Ents... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 5. 1999 geschlossenen Ehe entstammen zwei Söhne, geboren am 14. 12. 2000 und am 14. 11. 2002. Die Ehe ist seit 29. 9. 2005 rechtskräftig geschieden. Ehewohnung war eine im November 1999 vom Antragsgegner um ATS 3,5 Mio gekaufte Dachgeschosswohnung. Anlässlich der Eheschließung hatte die Antragstellerin von ihrem Vater Geldgeschenke von ATS 700.000,-- und ATS 250.000,-- erhalten. Für den Rest des Kaufpreises nahm der Antragsgegner einen Kredit von ATS 2,8 Mio ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §52GmbHG §82UmgrStG §16 Abs5
Rechtssatz: Bei der Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage gegen Anteilsgewährung kann die Einlagenrückgewähr darin bestehen, dass der Verkehrswert des in die Kapitalgesellschaft eingebrachten Unternehmens unter Berücksichtigung der aufgrund unbarer Entnahmen bestehenden Verbindlichkeit der Gesellschaft die gewährte Stammeinlage nicht deckt oder die Entnahmen zu einer wertmäßigen Überschuldung de... mehr lesen...
Begründung: Die L***** GmbH mit dem Sitz in T***** wurde mit Notariatsakt vom 20. 11. 2002 errichtet und am 18. 12. 2002 ins Firmenbuch beim Landesgericht L***** eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 35.000 EUR und ist zur Gänze bar eingezahlt. Alleiniger Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Alois L*****. Mit Einbringungsverträgen vom 5. 2. 2003 brachte der Alleingesellschafter zwei in der Rechtsform nicht protokollierter Einzelunternehmen betrieb... mehr lesen...