Begründung: Rechtliche Beurteilung Sacheinlagevertrag und Gesellschafterbeschluß sehen eine Einbringung des nichtprotokollierten Unternehmens der Alleingesellschafterin auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31. 12. 1996 vor. Damit sind aber entgegen der Auffassung der Revisionsrekurswerberin die §§ 12 und 13 des UmgrStG idF des GesRÄG 1993 (BGBl 1993/458) und nicht in der Fassung des AbgabenÄG (BGBl 1996/797) anzuwenden (vgl die Übergangsbestimmunge... mehr lesen...