Entscheidungen zu § artikel1zu6 Abs. 5 UmgrStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/24 2001/16/0566

Grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 307, Grundstück Nr. 358/3, GB 65321 Teufenbach, war die MgesmbH, deren Firma später auf "S GmbH" geändert wurde. Mit Notariatsakt vom 25. Juni 1996 wurde unter ausdrücklicher Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Art. I UmgrStG von der S GmbH (als übertragender Gesellschaft) und der Beschwerdeführerin (als aufnehmender Gesellschaft) ein Verschmelzungsvertrag geschlossen, in dessen Punkt IV unter ander... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2002

RS Vwgh 2002/1/24 2001/16/0566

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GBG 1955 §136;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 Anm5;GGG 1984 TP9 litb Z1;UmgrStG 1991 §38 Abs6;UmgrStG 1991 §6 Abs5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Verschmelzung, die Grundlage des Antrages der aufnehmenden Gesellschaft gemäß § 136 GBG und damit des die Gebührenpflicht auslösenden Eintra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/4 94/16/0177

Mit Verschmelzungsvertrag vom 24. April 1992 wurde die S.M. Aktiengesellschaft mit der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft als aufnehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte unter Zugrundelegung der Verschmelzungsbilanz zum 31. Dezember 1991, wobei die abgabenrechtlichen Begünstigungen des Strukturverbesserungsgesetzes in Anspruch genommen wurden. Das Finanzamt setzte hierauf vom Zweifachen des Einheitswertes der Liegenschaften der übertragenden Gesellschaft... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0177

Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AktG 1965 §219 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1;UmgrStG 1991 §6 Abs5;UmgrStG 1991 Teil3 Z1 litd;
Rechtssatz: Eine Verschmelzung von Aktiengesellschaften erfolgt gemäß § 219 Z 1 AktG durch Veräußerung des Vermögens der Gesellschaft (übertragende Gesellschaft) als Ganzes an eine andere (übernehmende Gesellschaft) gegen die Gew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

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