Mit Sacheinlagevertrag vom 15. Mai 1990 wurde die Sparkasse X rückwirkend per 31. Dezember 1989 im Sinne der Bestimmungen des § 8a KWG und des § 1 Abs 2 StruktVG in das Unternehmen der (neu gegründeten) beschwerdeführenden Bankaktiengesellschaft eingebracht. In ihrer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1989 machte die Beschwerdeführerin eine Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs 10 UStG 1972 in der Höhe von S 27,628.652,15 geltend. Anläßlich der Durchführung einer abgabenbehörd... mehr lesen...
Index: 32/08 Sonstiges Steuerrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: StruktVG 1969 §13 Abs1;UmgrStG 1991 §6 Abs3;
Rechtssatz: § 6 Abs 3 erster Halbsatz des UmgrStG 1991 ist insoweit mit § 13 Abs 1 StruktVG gleichlautend, als jeweils entsprechende Vorgänge "nicht als steuerbare Umsätze im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1972" gelten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:19941... mehr lesen...