RS Vwgh 1994/7/5 94/14/0021

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Veröffentlicht am 05.07.1994
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Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht
53 Wirtschaftsförderung

Norm

StruktVG 1969 §13 Abs1;
UmgrStG 1991 §6 Abs3;

Rechtssatz

§ 6 Abs 3 erster Halbsatz des UmgrStG 1991 ist insoweit mit

§ 13 Abs 1 StruktVG gleichlautend, als jeweils entsprechende

Vorgänge "nicht als steuerbare Umsätze im Sinn des

Umsatzsteuergesetzes 1972" gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140021.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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