Aus der Beschwerde und dem in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die mitbeteiligte Partei war bis zum 31. Dezember 1988 eine GmbH, seither ist sie eine AG. Die M-GmbH war alleinige Gesellschafterin der Mitbeteiligten. Produktionseinschränkungen und Betriebsstillegungen bei der Mitbeteiligten führten zu einer Abschreibung des Teilwertes dieser Beteiligung durch die M-GmbH, welche aus diesem Grund im Jahre 1988 einen Verlust bzw gewerbes... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: AktG 1965 §224 Abs3;KStG 1988 §19 Abs2;StruktVG 1969 §1 Abs1;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2;UmgrStG 1991 §3 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Wenn bei einer Verschmelzung der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft die von der übertragenden Gesellschaft gehaltenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft an d... mehr lesen...