Begründung: Die Gesellschaft mit Sitz in W***** ist seit 20. 12. 2005 im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt zu FN ***** eingetragen. Die Geschäftsführerin ist auch alleinige Gesellschafterin. Mit Einbringungsvertrag vom 28. 9. 2006 brachte die Geschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin ihr nicht protokolliertes Einzelunternehmen Ester B***** zur Gänze auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31. 12. 2005 und unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtliche... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Fall geht es um einen Betriebsteilübergang durch Sacheinbringung des organisatorisch in sich geschlossenen Kabelwerks der Erstbeklagten in die D***** Leasing GmbH (im Folgenden kurz „GmbH") und darauf beruhend - neben dem Übergang aller (anderen) Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Kabelwerks - auch um den Übergang des Arbeitsverhältnisses des Klägers gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf die GmbH. Der Kläger war seit Jahren Betriebsleiter des Kabelwerks und Pro... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 15 FBG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 71, Absatz eins, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 15, FBG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat seinen Zuläs... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ging bei seiner Entscheidung über das Gesuch auf Eintragung einer Betriebseinbringung im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft mbH von folgendem im Revisionsrekursverfahren unstrittigen und durch den Akteninhalt gedeckten Sachverhalt aus: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Leoben ist zu FN 197411k seit 25. 7. 2000 die M***** GmbH (einbringende Gesellschaft) mit Sitz in Leoben eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist Franz M*****. Das Stammka... mehr lesen...