Norm: FBG §3 Z15HGB §193HGB §202UmgrStG §12 Abs1UmgrStG §16 Abs5UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Einbringung von Vermögen auf der Grundlage eines Einbringungsvertrages (§ 12 Abs 1 UmgrStG) ohne Gegenleistung (§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG) ist wirtschaftlich nichts Anderes als eine unentgeltliche Zuwendung, die als laufendes Geschäft in den Handelsbilanzen der beiden beteiligten Gesellschaften dokumentiert werden muss. Diese Bilanzen müssen bei der... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z15HGB §193HGB §202UmgrStG §12 Abs2 Z1UmgrStG §12 Abs2 Z2UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Für die gemäß § 3 Z 15 FBG im Firmenbuch einzutragende ausgliedernde Einbringung eines Betriebes in eine schon bestehende Gesellschaft mbH besteht keine handelsrechtliche Vorschrift zur Aufstellung einer Zwischenbilanz, wenn die Einbringung unentgeltlich erfolgt, also keine Sachgründung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6aGmbHG §81GmbHG §82 Abs1UmgrStG §19 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei der Einbringung eines Betriebes als Sacheinlage in eine neu gegründete Gesellschaft mbH gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen sind die zwingenden Vorschriften über die Sachgründung (§ 6a GmbHG), das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 Abs 1 GmbHG) und das Verbot des Erwerbs eigener Geschäftsanteile (§ 81 GmbHG) zu prüfen. Die Einbringung ohne Gegenleistung nach § 19 A... mehr lesen...