Norm: ABGB §1435GenG §9
Rechtssatz: Unbeachtlichkeit der Bestimmungen einer "Siedlerordnung" einer Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft, die die Satzung abändert. Vergütung für geleistete Arbeitsstunden nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 432/57 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 1 Ob 432/57 E... mehr lesen...
Norm: GenG §9
Rechtssatz: Eine Änderung des im Genossenschaftsvertrag festgelegten Schlüssels der von den einzelnen Genossenschaftern zu übernehmenden Geschäftsanteile ist ebenso eine Statutenänderung wie etwa eine Erhöhung des Nominalbetrages der Geschäftsanteile; eine Änderung des Beteiligtenverhältnisses stellt stets eine Vertragsänderung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 74/57 Entschei... mehr lesen...