Norm
GenG §9Rechtssatz
Eine Änderung des im Genossenschaftsvertrag festgelegten Schlüssels der von den einzelnen Genossenschaftern zu übernehmenden Geschäftsanteile ist ebenso eine Statutenänderung wie etwa eine Erhöhung des Nominalbetrages der Geschäftsanteile; eine Änderung des Beteiligtenverhältnisses stellt stets eine Vertragsänderung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0059444Dokumentnummer
JJR_19570227_OGH0002_0070OB00074_5700000_001