RS OGH 1957/2/27 7Ob74/57

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Veröffentlicht am 27.02.1957
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Norm

GenG §9

Rechtssatz

Eine Änderung des im Genossenschaftsvertrag festgelegten Schlüssels der von den einzelnen Genossenschaftern zu übernehmenden Geschäftsanteile ist ebenso eine Statutenänderung wie etwa eine Erhöhung des Nominalbetrages der Geschäftsanteile; eine Änderung des Beteiligtenverhältnisses stellt stets eine Vertragsänderung dar.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 74/57
    Entscheidungstext OGH 27.02.1957 7 Ob 74/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0059444

Dokumentnummer

JJR_19570227_OGH0002_0070OB00074_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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