Der Kläger war bei der beklagten Partei, einer GesmbH, seit 1. 6. 1958 als Angestellter beschäftigt. Seit 1. 5. 1970 war er Betriebsleiter im Zweigwerk B. Im Juli 1975 erteilte die beklagte Partei dem Kläger die Gesamtprokura. Nach dem Inhalt der Eintragungung im Handelsregister vertritt jeder der bestellten Prokuristen (damals wurden außerdem Josef K und Günther B zu Gesamtprokuristen bestellt) gemeinsam mit einem kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer oder zweiten Gesamtproku... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3ArbGerG §2 Abs2 II2GenG §17 Abs3GmbHG §18 Abs3HGB §48 Abs2HGB §125 Abs3
Rechtssatz: Diese Stellung der zur Mitwirkung an der organschaftlichen Vertretung von juristischen Personen (Personengesamtheiten) berufenen Prokuristen hat bei der Beurteilung der Frage, ob solche Prokuristen als "gesetzliche Vertreter" im Sinne des § 2 Abs 2 ArbGerG und damit nicht als Beschäftigte anzusehen sind, wesentliche Bedeutung. ... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3GenG §17 Abs3GmbHG §18 Abs3HGB §48 Abs2HGB §125 Abs3
Rechtssatz: Der Prokurist kann seine Mitwirkung an organschaftlichen Vertretungshandlungen bei "unechter" Gesamtvertretung im Einzelfall nicht erzwingen. Seine (fakultative) Mitwirkung an der organschaftlichen Vertretung ist vielmehr stets davon abhängig, daß er von einem Geschäftsführer (Gesellschafter) dazu herangezogen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs3GenG §17 Abs3GmbHG §18 Abs3HGB §48 Abs2HGB §125 Abs3
Rechtssatz: Die "unechte" Gesamtvertretung dient nur der Erleichterung einer ohnehin schon bestehenden Gesamtvertretung mehrerer gesetzlicher Vertreter. Entscheidungstexte 4 Ob 145/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 4 Ob 145/83 Veröff: SZ 56/177 = EvBl 1984/71 S 269 = JBl 1984,330 = RdW 1984,214 = Arb 1... mehr lesen...