Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1992/93 Kunstgeschichte an der Universität Wien. Mit Eingabe vom 15. April 1994 - bei der Studienbeihilfenbehörde laut Eingangsstempel eingelangt am 5. Mai 1994 - beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Studienbeihilfe. Zu diesem Zeitpunkt war folgende für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin im Sinne der §§ 7 ff des Studienförderungsgesetzes 1992 (im folgenden StudFG) maßgebende E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;StudFG 1992 §11 Abs3 Z2;StudFG 1992 §11 Abs3 Z5;StudFG 1992 §11 Abs5;StudFG 1992 §31;StudFG 1992 §7;StudFG 1992 §8;
Rechtssatz: Die in § 11 Abs 3 Z 2 StudFG 1992 genannten Tatbestände müssen von der Person erfüllt werden, deren Einkommen zu schätzen ist. Abgesehen vom Tatbestand nach § 11 Abs 3 Z 5 StudFG 1992, wo sich dies... mehr lesen...