Aus dem Vorbringen in der Beschwerde und dem vorgelegten, angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer studiert seit dem Sommersemester 1994 an der Universität Linz die Studienrichtung Betriebswirtschaft. Seit dem Wintersemester 1992/93 führt er ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen im integrierten Studiengang Wirtschaftswissenschaften durch. Dem Beschwerdeführer wurde aufgrund seines Antrages vom 4. Oktober 1994 für sein Studium an der Uni... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;StudFG 1992 §54 Abs2 Z2;StudFG 1992 §56 Abs1;
Rechtssatz: Das Erfordernis einer "örtlichen Anwesenheit" im Ausland von mindestens drei Monaten bei Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus § 54 Abs 2 Z 2 StudFG 1992, wohl aber aus § 56 Ab... mehr lesen...