Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (in der Folge: UVS) ist nach seinen Angaben zur Zl. Senat-AB-02-2031 eine Berufung gegen den Bescheid des Senates der Studienbeihilfenbehörde vom 30. Juli 2002, Zl. 8701977 anhängig, mit dem der Senat die Vorstellung des Berufungswerbers gegen den Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 4. März 2002 abgewiesen hat. 2. Aus Anlaß dieses bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens stellt... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art14 Abs1 und Abs10B-VG Art102 Abs1 und Abs2B-VG Art81aB-VG Art129aStudFG 1992 §52b
Leitsatz: Kein Verstoß gegen die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
durch die bundesgesetzliche Einführung der Möglichkeit der Anrufung
der Unabhängigen Verwaltungssenate gegen die Rückforderung von
Studienabschluß-Stipendien; Vollziehung des Studienbeihilfenrechts in
unmitt... mehr lesen...