Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2012/2013 das Bachelorstudium "Physik" an der Universität Innsbruck. Von September 2012 bis einschließlich August 2013 wurde ihm eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 155,- Euro bewilligt und ausbezahlt. Vom 1. Jänner 2013 bis zum 30. September 2013 leistete er seinen Zivildienst ab. In diesem Zeitraum war er als ordentlicher Studierender an der Universität Innsbruck inskribiert. 2. Mit ... mehr lesen...