Entscheidungen zu § 48 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/28 94/12/0157

Der Beschwerdeführer nahm im Wintersemester 1991/92 sein Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien auf und inskribierte in diesem Semester die Studienrichtung Volkswirtschaft. Im Sommersemester 1992 war er wegen Berufstätigkeit nicht inskribiert. Im Wintersemester 1992/93 inskribierte er die Studienrichtung Betriebswirtschaft und beantragte am 6. November 1992 erstmals die Gewährung von Studienbeihilfe. Mit Bescheid vom 20. April 1993 wurde sein Antrag auf Gewährung von Studienbe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.1996

RS Vwgh 1996/2/28 94/12/0157

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §20 Abs1 Z2;StudFG 1992 §48;
Rechtssatz: § 48 StudFG 1992 regelt den Nachweis zum Ausschluß der Rückzahlungsverpflichtung für die in den ersten beiden Semestern des Studiums bezogene Studienbeihilfe und unterscheidet sich daher grundlegend vom Regelungsgegenstand des § 20 Abs 1 Z 2 StudFG 1992. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1996

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