RS Vwgh 1996/2/28 94/12/0157

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §20 Abs1 Z2;
StudFG 1992 §48;

Rechtssatz

§ 48 StudFG 1992 regelt den Nachweis zum Ausschluß der Rückzahlungsverpflichtung für die in den ersten beiden Semestern des Studiums bezogene Studienbeihilfe und unterscheidet sich daher grundlegend vom Regelungsgegenstand des § 20 Abs 1 Z 2 StudFG 1992.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120157.X03

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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