Entscheidungen zu § 46 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/4 99/12/0170

Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1993/94 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Auf Grund seines Antrags vom 8. Oktober 1993 bezog er ab Oktober 1993 im Studienjahr 1993/94 eine Studienbeihilfe in der Höhe von S 3.060,-- pro Monat. Insgesamt wurden S 30.600,-- an ihn ausbezahlt. Da er innerhalb der auf das erste Studienjahr folgenden Antragsfrist im Wintersemester 1994/95 keinerlei Nachweise über den Studienerfolg vorlegte, forderte i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.2001

RS Vwgh 2001/7/4 99/12/0170

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §73 Abs2;StudFG 1992 §42;StudFG 1992 §46;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 14.9.1994, 94/12/0081) ist die Vorstellung nach dem StudFG 1992 ein modifiziertes remonstratives Rechtsmittel, über das zwar formell dieselbe Behörde, jedoch nach verschiedenen Regeln über die Willensbildung zu entscheiden hat; beim ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.2001

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten