Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.12.2019 wies der Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Innsbruck den Vorlageantrag ab und bestätigte den beeinspruchten Bescheid vollinhaltlich. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin. Der Bescheid wurde am 06.02.2020 durch Hinterlegung zugestellt. 2. Die Beschwerdeführerin brachte die Beschwerde am 19.03.2020 per E-Mail u... mehr lesen...