Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit ausgefülltem Formular vom 26.09.2017, eingelangt am 10.10.2017, beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Studienbeihilfe. 2. Mit Bescheid vom 20.11.2017 wurde der Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer verfüge nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft und erfülle auch nicht die Gleichstellungsvoraussetzungen gemäß § 4 StudFG. 3. Dagegen erhob der ... mehr lesen...